Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen
November 2008
Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter (" arm’s length principle "). In den letzten Jahren war die Tendenz zu beobachten, dass die Einhaltung dieses Prinzips bei Außenprüfungen verstärkt geprüft wird. Um kostenintensive Betriebsprüfungen und eventuell hohe Steuernachforderungen zu vermeiden, ist eine zeitgerechte ordnungsgemäße Dokumentation des Verrechnungspreissystems von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass mit dem URÄG 2008 ab 1.1.2009 im Anhang von AGs und großen GmbHs (in je nach größer abgestufter Form) über...