Änderungen im Finanzstrafgesetz und Betrugsbekämpfungsgesetz
Oktober 2010
In der Juliausgabe (KI 07/10) haben wir bereits über den Begutachtungsentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz berichtet, der nun den Ministerrat passiert hat und nach der noch ausständigen Beschlussfassung im Parlament als Gesetz ab 2011 in Kraft treten soll. Nachdem sich noch einige Anpassungen ergeben haben, stellen wir die bedeutendsten Punkte nochmals kurz vor: Verlängerung Verjährungsfristen : für hinterzogene Abgaben soll die Verjährungsfristen von 7 auf 10 Jahre verlängert werden. Die absolute Verjährungsfrist für vorläufig festgesetzte Abgaben soll von 10 auf 15 Jahre ausgedehnt werden. Erstmalig werden die verlängerten Verjährungsfristen auf Abgaben anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2002 entstanden...