Maßnahmen vor Jahresende 2015 - Für alle Steuerpflichtigen
November 2015
Grundstücksschenkungen und Grundstücksverkäufe Auch wenn es zu keiner Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gekommen ist, können sich Grundstücksübertragungen in der Familie ab 2016 spürbar verteuern . Grund dafür sind Änderungen bei der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (GrESt). Diese bemisst sich bei Schenkungen 2015 noch vom in der Regel niedrigeren ( dreifachen ) Einheitswert , ab 2016 ist jedoch der regelmäßig höhere Grundstückswert (entspricht dem Verkehrswert ) die Basis. Die GrESt folgt bei unentgeltlichen und teilentgeltlichen Übertragungen einem Stufentarif und beträgt für die ersten 250.000 € 0,5%, für die nächsten 150.000 €...