Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen
August 2015
Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen Vermögensübertragung in der Familie die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. In einem aktuellen Fall, mit welchem sich der VwGH (GZ 2012/13/0012 vom 29.4.2015) zu beschäftigen hatte, war es strittig, ob ein eindeutiger Konnex zwischen der Übernahme der Pflegekosten für die Mutter und der drei Jahre zuvor stattgefundenen Grundstücksschenkung an den Sohn bestanden hat. Einen solchen annehmend würde die Finanzverwaltung die Geltendmachung der häuslichen Pflegekosten (die Mutter hat sich bei der Schenkung ein Wohnrecht zurückbehalten und wollte auch...