Pflichtanteil aus Privatstiftung KESt-frei
Mai 2016
Es ist nicht neu, dass das Pflichtanteilsrecht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Testierfreiheit des Erblassers steht. Auch die Möglichkeit , Pflichtanteilsansprüche durch Vermögensübertragung an eine Stiftung zu umgehen, wurde durch mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen in den letzten Jahren stark eingeschränkt . Demnach bleiben die in die Stiftung übertragenen Vermögenswerte weiterhin „ pflichtteilsrelevant “, wenn sich der Stifter bis zum Ableben wesentliche Ein- und Zugriffsrechte vorbehalten hat. Als solche gelten beispielsweise ein Widerrufsrecht bzw. andere Änderungsrechte, durch welche die Vermögensübertragung faktisch wieder rückgängig gemacht werden kann. Mit dem...