Maßnahmen gegen Zahlungsverzug und steuerliche Qualifikation der Verzugszinsen sowie deren Erhöhung ab 1. August 2002
Oktober 2002
Bei der Verlustquellenforschung kommt der Dauer der Außenstände entscheidende Bedeutung zu. Nicht nur, dass die Eintreibungsmaßnahmen wertvolle Arbeitszeit binden, kann damit auch ein erheblicher Zinsenverlust verbunden sein. Bilanzierende zahlen vom Buchgewinn bereits volle Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bevor der Gewinn wirklich realisiert ist. Ein präzises Mahnwesen auf Basis einer offenen Postenbuchhaltung trägt zur Risikominderung bei. Für hartnäckige säumige Zahler verbleiben letztlich nur gerichtliche Eintreibungsmaßnahmen in Form einer Klage oder Mahnklage mit gerichtlichem Zahlungsbefehl. Neuerungen ergeben sich auf Grund der VwGH-Rechtsprechung, wonach Verzugszinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind und...