Abzugsfähigkeit von Schadenersatzzahlungen für verhängte Kartellstrafen
August 2021
Grundsätzlich gilt für Strafen und Geldbußen ein steuerliches Abzugsverbot, um den Sinn und Zweck der Strafe aufrechtzuerhalten und den Lenkungseffekt nicht ad absurdum zu führen. Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ra 2019/13/0062 vom 19. März 2021) mit der Frage zu beschäftigen, ob die im Rahmen eines mit dem ehemaligen Arbeitgeber abgeschlossenen Vergleichs geleisteten Schadenersatzzahlungen (Regresszahlungen) als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Anders ausgedrückt war Gegenstand des Vergleiches ein (teilweiser) Regress für eine gegen den ehemaligen Arbeitgeber in einem Gerichtsverfahren verhängte Kartellstrafe. Der (ehemalige) Arbeitnehmer verpflichtete sich als Mitverantwortlicher für die damals gegen seinen...