Lohnsteuer-News lt. 2. Wartungserlass 2006 zu den LStR
April 2007
:: Zukunftssicherungsmaßnahmen Rz. 81 Der Freibetrag von € 300,- p.a. kann im Falle von mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen bei jedem Arbeitgeber berücksichtigt werden und es kommt zu keiner Rückführung auf das einfache Ausmaß bei einer (Arbeitnehmer-) Veranlagung. Erfolgt die Zuwendung in Teilbeträgen (z.B. jeweils € 50,- p.m.) sind diese solange lohnsteuerfrei bis der Jahresbetrag von € 300,- erreicht ist. :: Stock-Options - Lohnsteuerabzug Rz. 90c Bei Optionsausübung nach Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Arbeitgeber die Versteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG nebst DB, DZ und KommSt vorzunehmen. Soweit die Lohnsteuer nicht durch Barlohn gedeckt ist, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den...