Strengere Anforderungen an Advance Rulings
Mai 2015
Mit der Einführung des so genannten Advance Rulings ( Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO ) im Jahr 2011 ist es zu verstärkter Recht- und Planungssicherheit für (noch nicht verwirklichte) Steuergestaltungen in den Bereichen Umgründungen , Verrechnungspreise und Gruppenbesteuerung gekommen. Sofern nämlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ein Verwaltungskostenbeitrag von maximal 20.000 € entrichtet wurde, kann eine geplante Steuergestaltung von der österreichischen Finanzverwaltung mittels Bescheid „abgesegnet“ werden. Für den Steuerpflichtigen hat dies die angenehme Konsequenz, dass eine solche „gerulte“ Steuergestaltung in einer späteren Betriebsprüfung prinzipiell nicht...