Umsatzsteuerfreiheit für ärztliche Leistungen und Abgrenzung zur Krankenanstalt
März 2004
Im Umsatzsteuerprotokoll 2003 wird zu folgenden Themen Stellung genommen: Rechtsform der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit Laut Urteil des EuGH vom 10. September 2002 ist für die Steuerfreiheit nur die Art der Tätigkeit und nicht die Rechtsform , in deren Rahmen die ärztliche Tätigkeit erbracht wird, maßgebend. Daraus leitet das Umsatzsteuerprotokoll 2003 ab, dass für die Steuerbefreiung folgende Voraussetzungen erforderlich sind: Erbringung ärztlicher Leistungen, von Personen, welche den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis besitzen, worunter auch die im Gesetz erwähnten ähnlichen Berufe (z.B. Dentist, Psychotherapeut, Hebammen) fallen. Liegen diese Voraussetzungen z.B. bei einer GmbH...