Höhere Umsatzsteuer bei Fotobüchern ab 1.4.2016
März 2016
Aufgrund einer Änderung der Kombinierten Nomenklatur hat die EU im Dezember 2015 unionseinheitlich festgelegt, dass Fotobücher aus Papier nicht mehr als Bücher , sondern unter die Fotografien einzureihen sind. Begründet wird diese Klassifizierung damit, dass Fotobücher – trotz kurzer Texte bei den Fotos (Erläuterungen zu Aktivitäten, Veranstaltungen oder abgebildeten Personen) – vorrangig nicht zum Lesen bestimmt sind. Wie das BMF nun mit Information vom 10.2.2016 mitteilt, können die Ausführungen in Rz 1173a der Umsatzsteuerrichtlinien , wonach der ermäßigte Steuersatz für Bücher von 10% gilt, nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine Änderung der Richtlinien mit dem Wartungserlass 2016...