Dienstgeberabgabengesetze
Januar 2007
Der Mehrzahlgebrauch in der Überschrift hat seinen Grund darin, dass es zwei gleichlautende Gesetze mit völlig unterschiedlichem Inhalt gibt, nämlich ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen (Dienstgeberabgabegesetz-DAG) und ein Landesgesetz in Wien über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe (im Sprachgebrauch U-Bahnsteuer genannt). :: Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte Übersteigen die monatlichen Entgelte (ohne Sonderzahlungen) an solche Dienstnehmer (auch freie Dienstnehmer) das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (2007: € 341,16) demnach € 511,74 (2006: € 499,74), hat der Dienstgeber an den...