Neues zur Lohnverrechnung und Sozialversicherung
September 2002
:: Pauschalierte Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte sind verfassungswidrig Der VfGH vom 7. März 2002, G 219/01 hebt § 53 a ASVG mit Ablauf des 31. März 2003 als verfassungswidrig auf. In der Klienten-Info 11/2001 haben wir auf die verfassungsrechtlichen Bedenken bereits hingewiesen. Bis 31. März 2003 bleibt es allerdings bei der bisherigen Beitragsberechnung. An die Unfallversicherung sind 1,4 % der Beitragsgrundlage zu leisten, ferner ist ein Pauschalbeitrag zur Kranken- und Pensionsversicherung in der Höhe von 16,4 % abzuführen, wenn die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze (für 2002 e 452,31) überschritten ist. :: Keine Mitversicherung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner Der VwGH hat am 4....