Mehr Details zur Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel
April 2026
Durch einen Ministerialentwurf Mitte März sind neue Details zur geplanten Umsatzsteuersenkung auf Nahrungsmittel bekannt geworden ( siehe dazu auch Beitrag aus dem Februar 2026 ). Klar ist, dass ab 1. Juli der Umsatzsteuersatz für ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9 % gesenkt wird, um zu einer finanziellen Entlastung bei den Einkäufen des täglichen Lebens beizutragen. Die Gruppe der begünstigten Lebensmittel (gem. Kombinierter Nomenklatur) umfasst: Milch (auch laktosefreie) und Milcherzeugnisse wie Joghurt, Butter etc.; (frische) Hühnereier; Gemüse wie z.B. Kartoffeln, Tomaten, Knoblauch, Kohl, Gurken, Karotten, Erbsen, Spargel usw. Die Begünstigung gilt unabhängig davon, ob das Gemüse frisch, gekühlt oder...