Freiwillige vorgezogene Nachversteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
Mai 2009
Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen gem. § 11 a EStG wird mit Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (siehe KI 01/09) ab 2010 auslaufen . Für in den Jahren davor gebildete Freibeträge, welche nur mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuert wurden, ist zu beachten, dass es im Falle eines Kapitalabbaus durch Entnahmen (Entnahmen sind höher als betriebsnotwendige Einlagen und nicht entnommener Gewinn) zur Nachversteuerung mit dem in Anspruch genommenen halben Durchschnittsteuersatz kommen kann, sofern der 7 jährige Beobachtungszeitraum noch nicht verstrichen ist. Bei der Veranlagung 2009 ist die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne letztmalig anwendbar und alternativ dazu die...