Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses: Erhöhung der Grenzen für die Abzugsteuer
Mai 2011
Eine jüngst von der Finanzverwaltung vorgenommene Änderung des Künstler-Sportler-Erlasses (BMF vom 10.03.2011, GZ 010221/0678-IV/4/2011) bringt eine Verwaltungsvereinfachung im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Einbehaltung einer Abzugsteuer bei Mitwirken von (in Österreich nur beschränkt steuerpflichtigen ) ausländischen Personen im Rahmen von inländischen kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen mit sich. Zwar trifft den Veranstalter weiterhin die Verpflichtung, eine Abzugsteuer von 20% vom Bruttohonorar bzw. in bestimmten Fällen von 35% vom Nettohonorar einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, jedoch wurden die Grenzen für Ausnahmeregelungen angehoben . Auf den Einbehalt der Abzugsteuer kann demnach verzichtet...