Der Dienstreisebegriff vor der gesetzlichen Neudefinition
März 2007
Wie bereits wiederholt in der Klienten-Info (9.2005, 4 und 8.2006) zu den unterschiedlichen steuerlichen Reisebegriffen dargestellt, ist nun aufgrund des VfGH v. 22.6.2006, G 147/05 der Gesetzgeber gefordert, den Dienstreisebegriff verfassungskonform zu gestalten. Dessen Erweiterung auf lohngestaltende Vorschriften wurde nämlich mit Wirkung ab 31. Dezember 2007 aufgehoben . Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert eine Reisekostenregelung zu schaffen, die für alle Steuerpflichtigen gleiches Recht bringt, was derzeit leider noch in weiteren Fällen nicht zutrifft, wie aus folgenden Beispielen ersichtlich ist: Mindestentfernung : Während bei Berufs- und Geschäftsreisen eine Mindestentfernung (25 Km) erforderlich ist, reicht bei der Dienstreise das Verlassen...