Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007
Oktober 2008
Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,057 x erwartete Nachzahlung). Sollen die Anspruchszinsen vermieden werden, ist eine Anzahlung unter der Bezeichnung "E 1-12/2007" bzw. "K 1-12/2007" zu entrichten. Eine rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung kann das Entstehen von Zinsen nicht mit Sicherheit vermeiden, da die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht. Für Steuerguthaben gilt übrigens...