Praktische Erfahrung mit Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer / Frankreich ist anders / mangelhaftes Bürgerservice des österreichischen Finanzamtes
Mai 2005
In der Klienten-Info April 2005 wurde die Form der Antragstellung auf Erstattung der ausländischen Quellensteuern (z.B. Frankreich, Italien, Niederlande und Schweiz) dargestellt. Zur Durchführung des § 13a AVOG hat das BMF am 21. März 2000 in einem Erlass die Vorgangsweise im Detail festgelegt. Der Antrag ist mittels aufgelegtem Formular für das betreffende Land, beim zuständigen Finanzamt einzureichen und von diesem nach der Ansässigkeitsbestätigung unmittelbar dem Finanzamt Eisenstadt ("von Amt zu Amt") zuzuleiten, das die Weiterleitung direkt an die zuständige ausländische Behörde besorgt. Soweit die formale Vorgangsweise, an welche sich der Antragsteller gehalten hat. :: Erledigung durch die österreichischen...