Basispauschalierung bei Betriebseröffnung
Februar 2012
Bei selbständigen Einkünften und bei Einkünften aus Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern durch einen pauschalen Durchschnittssatz ermittelt werden. Die Anwendung der so genannten Basispauschalierung setzt voraus, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftjahres nicht mehr als 220.000 € betragen und aus der Aufstellung der Betriebsausgaben hervorgeht, dass der Steuerpflichtige von der Pauschalierung Gebrauch macht. Der Durchschnittssteuersatz beträgt bei bestimmten Tätigkeiten 6% des Umsatzes (z.B. schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende,...