Valorisierung der Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen
März 2004
Die monatlichen Regelbedarfsätze betragen: bei einem Alter 2003 2004 von 0-3 Jahren 155,- 157,- bis 6 Jahren 198,- 200,- bis 10 Jahren 255,- 258,- bis 15 Jahren 293,- 296,- bis 19 Jahren 344,- 348,- bis 28 Jahren 434,- 438,- Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in RZ 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch ein schriftlicher Vertrag vor, bedarf es der Vorlage einer Bestätigung der empfangsberechtigten Person...