Besteuerung von Gegenleistungsrenten im außerbetrieblichen Bereich ab 2004
Januar 2005
Bisher wurden Renten dann steuerpflichtig, wenn sie den nach § 16 BewG (altem Recht) kapitalisierten Wert überstiegen haben. Die damals geltenden Vervielfacher des Jahreswertes der Rente konnten in bestimmten Fällen dazu führen, dass der kapitalisierte Wert der Rente niedriger war, als der geleistete Einmalerlag. Die Rente wurde daher bereits steuerpflichtig bzw. sonderausgabenwirksam, obwohl der hiefür geleistete Betrag höher war, als die Summe der zugeflossenen Rentenbeträge, und somit eine bloße Vermögensumschichtung vorlag. Dieses Missverhältnis wurde ab 2004 wie folgt repariert: Gegenleistungsrenten ab 2004 :: Angemessene Gegenleistung - Gegenleistung in Geld Die Rente wird nunmehr insoweit steuerpflichtig, als sie...