Meldevorschriften im Zusammenhang mit Schenkungen ab dem 1.8.2008
August 2008
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Schenkungssteuer ergeben sich ab dem 1.8.2008 zahlreiche Meldepflichten. Meldepflichtig sind dabei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden (d.h. keine Anzeigepflicht für Erbschaften). Befreit von der Anzeigepflicht sind Erwerbe zwischen nahen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 € , wobei Erwerbe vom selben Angehörigen innerhalb eines Jahres zusammengerechnet werden. Der Angehörigenbegriff ist weit gefasst und umfasst neben Eltern, Ehegatten und Kindern, u.a. auch Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Cousinen sowie Lebensgefährten (auch gleichgeschlechtliche). Bei Erwerben von anderen Personen (Nichtangehörige) beträgt die...