Privatstiftungen: OGH-Judikat zur Unzulässigkeit eines durch Begünstigte dominierten Beirats
Oktober 2009
Bei zahlreichen Familienprivatstiftungen ist es üblich, dass ein mehrheitlich mit Begünstigten besetzter Beirat über Kontroll- und Weisungsrechte verfügt und ähnlich wie ein Aufsichtsrat agiert. Während es in der firmenbuchrechtlichen Praxis bisher als legitim angesehen wurde, dass ein derartiger Beirat den Stiftungsvorstand bestellen und bei Vorliegen eines wichtigen Grunds auch abberufen darf, ist dies nun nach einer jüngst ergangenen Entscheidung des OGH (5.8.2009, 6Ob42/09h) sehr kritisch zu sehen. Zwar hat der OGH bestätigt, dass die Ausstattung eines Beirats mit Kontroll- und (eingeschränkten) Weisungsrechten möglich ist, eine Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands durch einen mehrheitlich von...