Änderungen für Auslandsmontage
Januar 2011
Die seit 1979 geltende Regelung, dass die Bezüge von Mitarbeitern österreichischer Konzerne, die im Ausland an der Planung und Montage von Industrieanlagen bzw. am Abbau von Rohstoffen arbeiten, bei mehr als einmonatiger Tätigkeit von der Lohnsteuer befreit sind, wurde vom Verfassungsgerichtshof am 30.9.2010 mit Wirkung 31.12.2010 aufgehoben . Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde eine auf zwei Jahre befristete Übergangsregelung geschaffen. Demnach soll das Steuerprivileg stufenweise auslaufen , so dass im Jahr 2011 noch 66% und im Jahr 2012 noch 33% der Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten steuerfrei gestellt werden. Die Befreiungsbestimmung wurde dabei auf Arbeitgeber in der EU, EWR und der Schweiz bzw. auf...