Kosten für Gartenarbeit nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt
August 2010
Für die einen ist es zweifelsfrei ein entspannendes Hobby, für viele andere aus gesundheitlichen Gründen allerdings nicht mehr eigenständig bewältigbar. Die Rede ist von Gartenarbeiten. Werden Gartenarbeiten auf entgeltlicher Basis durch Dritte durchgeführt, so können die dafür anfallenden Kosten nach Auffassung des VwGH (GZ 2007/15/0256 vom 22.3.2010) auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung (Voraussetzungen: Außergewöhnlichkeit, Zwangsläufigkeit, Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) steuerlich geltend gemacht werden, wenn wegen chronischen Krankheiten die Arbeiten nicht mehr selbst bewältigt werden können. Im konkreten Anlassfall machte ein aufgrund von Rücken-...