RÄG 2014 - Änderungen bei Größenklassen und Neudefinition der Umsatzerlöse
September 2016
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das am 11.12.2014 beschlossen wurde, führt zu einer umfangreichen Modernisierung des UGB und ist im Jahr 2016 erstmals anzuwenden (siehe KI 12/14). Mit dem RÄG 2014 wurde mit den Kleinstkapitalgesellschaften eine neue Größenklasse eingeführt. Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die zumindest zwei der folgenden drei Schwellenwerte nicht überschreiten: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer. Kleinstkapitalgesellschaften müssen keinen Anhang erstellen , sofern Haftungsverhältnisse, sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen und dingliche Sicherheiten (§ 237 Abs. 1 Z 2 UGB) sowie...