Arbeitsverhältnis oder familiäre Beistandspflicht
August 2005
Das Bestreben, die Mitarbeit der Ehegattin im Betrieb des Ehegatten (oder umgekehrt) - gleiches gilt für Lebensgemeinschaften - in Form eines Dienstverhältnisses zu gestalten, ist vornehmlich vom Gedanken der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung (KV, UV, PV etc.) beherrscht. Um dieses Ziel zu erreichen genügen aber nicht die bloße Anmeldung bei der GKK und die Abfuhr der Beiträge und Steuern. Vielmehr kommt es darauf an, ob sämtliche Kriterien für ein Dienstverhältnis erfüllt sind. Merkmale für ein Dienstverhältnis Wesentlich sind: Die persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitsverpflichtung, die disziplinäre Verantwortung und Fremdbestimmtheit der Arbeit, die Treuepflicht, sowie die organisatorische Eingliederung...