Kurz-Infos
Juni 2002
Investitionsfreibetrag nach 2000 trotz auslaufen seit 1. Jänner 2001 Gemäß § 10 b EStG kann der Investitionsfreibetrag nur mehr von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor 2001 angefallen sind. Hat sich der Unternehmer dazu entschieden, den IFB erst nach Fertigstellung einer Anlage, die in mehreren Jahren hergestellt worden ist, geltend zu machen, kann er auch noch nach dem Jahr 2000 geltend gemacht werden. Beispiel: Herstellung in den Jahren 1999 bis 2002. Im Jahre 2002 kann von den Teilherstellungskosten der Jahre 1999 bis 2000 - sofern damals kein IFB geltend gemacht worden ist - im Jahr 2002 der IFB geltend gemacht werden. Der Betriebsausflug im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz :: Einkommensteuergesetz - Beim...