DB-Pflicht nur bei inländischer Sozialversicherungspflicht
September 2003
(BMSG-Erlass-AÖFV Nr. 56/2003) Folgende Alternativen kommen in Frage: :: Grundregel Der 4,5%ige Dienstgeberbeitrag (DB) ist für alle in Österreich beschäftigten Dienstnehmer zu entrichten. :: Ausnahmen in Österreich - Ins Ausland entsendete Dienstnehmer gelten als im Inland beschäftigt und sind DB-pflichtig - EU/EWR Dienstgeber (z.B. Schweizer Unternehmer) die im Ausland einen Dienstnehmer beschäftigen, der in Österreich*) sozialversichert ist, müssen in Österreich den DB abführen. - Für im Inland beschäftigte Dienstnehmer besteht aber DB-Freiheit, wenn sie auf Grund der Verordnung 1408/71, einer ausländischen Sozialversicherungspflicht unterliegen. *) Diese Anknüpfung für die...