Zeitpunkt der Erfassung von Gewinnen einer GmbH & Co KG im Jahresabschluss des Gesellschafters
Mai 2013
Bereits im März 2012 hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) eine überarbeitete Stellungnahme zur Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG vorgelegt. Die wesentliche Aussage dieser Stellungnahme lautet, dass der Gewinnausschüttungsanspruch der Gesellschafter erst mit Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH & Co KG entsteht. Der Gewinn des laufenden Jahres ist daher zum Abschlussstichtag im Eigenkapital der GmbH & Co KG und nicht als Verbindlichkeit gegenüber den Gesellschaftern auszuweisen. Diese Kernaussage hat die Frage aufgeworfen, zu welchem Zeitpunkt der Gewinn des laufenden Jahres der GmbH & Co KG als Beteiligungsertrag im Jahresabschluss der Gesellschafter zu erfassen ist. In der...