Kosten für Sportcamps in den Ferien sind steuerlich abzugsfähig
Mai 2017
Grundsätzlich können Kinderbetreuungskosten bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) geltend gemacht werden, sofern das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 10. bzw. das 16. Lebensjahr (bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe) noch nicht vollendet hat. Wichtig ist außerdem, dass die Betreuung in einer öffentlichen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung gem. landesgesetzlicher Vorschriften erfolgt oder sie durch eine pädagogisch qualifizierte Person , ausgenommen sind haushaltzugehörige Angehörige, vorgenommen wird. Das Bundesfinanzgericht hatte sich (GZ RV/7103652/2010 vom 21.10.2016) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem die...