Vorsteuerabzug durch Holdinggesellschaften
März 2009
Einem Unternehmer steht der Vorsteuerabzug für jene Steuerbeträge zu, die in einer Rechnung von anderen Unternehmern an ihn gesondert ausgewiesen werden und die sich auf Leistungen beziehen, die für sein Unternehmen erbracht worden sind. Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt . Der UFS hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen Holdinggesellschaften ein Vorsteuerabzug zusteht (GZ RV/0321-I/04 vom 26.8.2008). Eine „Beteiligungsholding“ , die ausschließlich Beteiligungen erwirbt und verwaltet , gilt nicht als Unternehmer, da sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung tritt. Folglich steht einer solchen...