Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug
Januar 2012
Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sonderausgaben sind abzugsfähig, wenn sie sich auf das Inland beziehen. Wie ausgeprägt der Inlandsbezug zu sein hat, ist im Gesetz jedoch nicht genau geregelt. Mit eben dieser Frage des Inlandsbezugs bei einem in Österreich beschränkt steuerpflichtigen Deutschen hatte sich der UFS jüngst zu befassen (GZ RV/0250-K/09 vom 11.10.2011). Der Steuerpflichtige, der als Beteiligter an einer Personengesellschaft in...