Betriebsstätte bei Tätigkeit eines ausländischen Arztes in österreichischen Ordinationsräumen?
Dezember 2013
Ein ausländischer Arzt ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich erbringt in diversen österreichischen Kliniken auf Basis von abgeschlossenen Verträgen chirurgische Tätigkeiten . Dazu wurden ihm zu den Behandlungszeiten Räume zur Verfügung gestellt . Für das Finanzamt reichte diese bloße Mitbenützung aus, um eine Betriebsstätte anzunehmen und somit Einkommensteuer für die in Österreich vollbrachte Tätigkeit vorzuschreiben. Wenngleich der UFS jüngst (GZ RV/0107-F/13 vom 6.9.2013) keine inhaltlich finale Entscheidung treffen musste, beinhaltet der Sachverhalt doch einige bemerkenswerte Aussagen . Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Einrichtung , die der...