Angemessenheit in Euro-Beträgen laut Einkommensteuerrichtlinien 2000
März 2002
Die Angemessenheitsprüfung unterbleibt, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden: Teppiche und Tapisserien EUR 730,- (bisher ATS 10.000,-) Antiquitäten EUR 7.300,- (bisher ATS 100.000,-) PKW und Kombi EUR 34.000,- (bisher ATS 467.000,-) Damit beträgt der Sachbezugswert für PKW und Kombi maximal EUR 510,- pro Monat (1,5% von 34.000,-) für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen. Als Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert ist heranzuziehen bei: Neufahrzeugen die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), somit immer der Bruttobetrag und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend macht. im Ausland erworbenen Neufahrzeugen, die...