Valorisierung der Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen
April 2003
Die monatlichen Regelbedarfsätze betragen: 2002 2003 € € bei einem Alter von 0-3 Jahren 152,- 155,- bis 6 Jahren 194,- 198,- bis 10 Jahren 250,- 255,- bis 15 Jahren 288,- 293,- bis 19 Jahren 338,- 344,- bis 28 Jahren 426,- 334-, Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in RZ 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Liegt weder eine behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung...