Eingeschränkte steuerfreie Sparbuchschenkung bis Ende 2003
Mai 2003
Die bereits einmal verlängerte steuerfreie Sparbuchschenkung ist im bisherigen Ausmaß Ende 2002 abgelaufen. Sie wurde in geänderter Form (§ 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG) nunmehr bis Ende 2003 verlängert wie folgt: - In unbegrenzter Höhe schenkungssteuerfrei bleibt die Schenkung an nahe Verwandte der Steuerklasse I bis IV (Ehegatten, (Stief-) Kinder, Enkel, (Stief-) Eltern, Großeltern sowie Schwieger-Kinder und -Eltern) sowie an Personen der Steuerklasse V , wenn die Steuerschuld vor Inkrafttreten des Gesetzes entsteht. - Bis zu einem Freibetrag von € 100.000,- für Personen der Steuerklasse V , wenn die Steuerschuld nach Inkrafttreten des Gesetzes und vor dem 1. Jänner 2004 entsteht. Darunter fallen auch Lebensgefährten....