Letztmalige Steuerbegünstigungen in der Steuererklärung für 2003
April 2004
:: Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses gem. § 11 EStG bei natürlichen Personen Die seit dem Jahr 2000 bestehende Steuerbegünstigung, die wegen ihrer Kompliziertheit kaum in Anspruch genommen worden ist, steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Die Zinssätze betragen: für 2002 4,9%, für 2001 6,2%, für 2002 5,5%, für 2003 4,9%. Für natürliche Personen besteht als Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes , deren Anwendung in der Praxis nicht minder kompliziert ist. Freiberufler sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen . Steuerliche Auswirkung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung: - Bei juristischen Personen Die Zinsen vom Eigenkapitalzuwachs sind als Betriebsausgaben...