Das Kraftfahrzeug im Steuerrecht
August 2004
:: Einkommen- bzw. Lohnsteuerrecht Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein mehrspuriges KFZ zur privaten Nutzung (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz), liegt ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor. Der Sachbezug beträgt monatlich 1,5% der Anschaffungskosten maximal jedoch € 510,-/Monat. Beträgt die private Fahrtstrecke monatlich unter 500 km, so ist der halbe Sachbezug (0,75% oder maximal € 255,-) anzusetzen. Wenn der halbe Betrag bei unter 500 km pro Monat unterschritten wird, beträgt der Sachbezug € 0,50 pro km (ohne Chauffeur) und € 0,72 pro km (mit Chauffeur). Bemessungsgrundlage des Sachbezuges bei - Neu- bzw. Gebrauchtwagen Während bei Neuwagen die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. USt. und...