Kein Halbsteuersatz bei Veräußerung nach Einstellung der Erwerbstätigkeit
September 2008
Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebes oder der Abschichtung eines Mitunternehmeranteils sind u.a. dann begünstigt ( halber Durchschnittssteuersatz ), wenn der Betrieb mehr als sieben Jahre bestanden hat und wegen der Einstellung der Erwerbstätigkeit veräußert wird. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige auch das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. gestorben oder erwerbsunfähig sein. Unlängst hat der VwGH (4.6.2008, 2003/13/077) entschieden, dass die Veräußerung einer kapitalistischen (d.h. kein Mitwirken im Betrieb) atypisch stillen Beteiligung mehrere Jahre nach Einstellung der unselbständig ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht unter die begünstige Halbsatzbesteuerung fällt, weil durch die...