Kein Import des Verlustvortrags bei Zuzug nach Österreich
November 2009
Die Verlustverwertung an sich und der Verlustvortrag im Speziellen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip, da nicht nur Gewinne versteuert werden müssen, sondern auch Verluste (grundsätzlich auch ausländische) entsprechend zu berücksichtigen sind, damit nur die Vermögensmehrung einer Besteuerung unterzogen wird. Wenngleich dies in Österreich verwirklicht ist, kann es trotzdem in gewissen Konstellationen zu unangenehmen Situationen für den Steuerpflichtigen kommen. So hat der VwGH (2008/15/0034 vom 28.5.2009) nunmehr entschieden, dass vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich ein Verlustvortrag aus einem anderen Land nicht in Österreich verwertet werden kann. Der VwGH-Entscheidung lag...