Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2009 für Steuerrückstände 2008
Oktober 2009
Mit 1. Oktober 2009 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2008 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem Basiszinssatz festgesetzt ist. Der Problematik der Nachforderungszinsen (negative Anspruchsverzinsung) kann regelmäßig dadurch entgangen werden, indem vor dem 1. Oktober (2009) eine Anzahlung an das Finanzamt in Höhe der erwarteten Nachzahlung geleistet wird - schließlich wird im negativen Fall die Differenz zwischen festgesetzter Steuer und geleisteter Vorauszahlung verzinst. Wurde dies bislang verabsäumt, so tritt trotzdem keine Belastung ein, so lange die...