Hauskrankenpflege für mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung
Juni 2012
Ausgaben, die typischerweise dem Privatbereich zuzuordnen sind, jedoch als außergewöhnlich gelten, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen, können als so genannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Schon in der KI 03/11 haben wir Sie in diesem Zusammenhang von der Möglichkeit der Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten informiert. Im Dezember 2011 hat der UFS entschieden (GZ RV/2117-W/11 vom 7.12.2011), dass auch die Kosten für die Hauskrankenpflege für die mittellose Mutter auf Grund der Unterhaltsverpflichtung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung (in der Steuererklärung des Sohnes) absetzbar sind. Die Außergewöhnlichkeit...