Fahrtkosten für Besuche naher Angehöriger in auswärtigen Krankenhäusern als außergewöhnliche Belastung
August 2012
Eine steuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegeben sind. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Kosten nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht wurden. Der UFS hatte sich unlängst (GZ RV/1248-W/12 vom 28.6.2012) mit der Frage zu beschäftigen, ob Fahrtkosten i.Z.m. Besuchen naher Angehöriger, die in auswärtigen Krankenhäusern bzw. Therapiezentren untergebracht sind, als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Wenngleich eine sittliche Verpflichtung für Krankenbesuche...