Behindertenausgleichstaxe und Teilzeitbeschäftigung
Oktober 2012
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen (Beschäftigungspflicht nach Behinderteneinstellungsgesetz). Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt , so wird dem Dienstgeber vom Bundessozialamt für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe pro Person, die zu beschäftigen gewesen wäre, vorgeschrieben. Derzeit beläuft sich die Ausgleichstaxe auf monatlich 232 € pro Person. Für Dienstgeber mit mehr als 100 Beschäftigten beträgt die Ausgleichstaxe seit 1.1.2012 monatlich 325 € und für Dienstgeber mit mehr als 400 Beschäftigten sogar monatlich 345 € . In einem...