Steuerliche Abzugsfähigkeit von Due-Diligence-Kosten
Juni 2017
In der KI 03/16 haben wir darüber berichtet, dass das BFG Due-Diligence-Kosten , die vor dem Kauf einer Beteiligung angefallen sind, als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben qualifiziert hat. Gegen diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung eine Amtsbeschwerde eingebracht, sodass nun der Verwaltungsgerichtshof am Zug war. Nach Auffassung des VwGH (GZ Ro 2016/15/0006 vom 23.2.2017) ist der Zeitpunkt der Kaufentscheidung maßgeblich . Sofern die Kaufentscheidung noch nicht gefallen ist, sind die Due-Diligence-Kosten sofort abzugsfähig - anderenfalls müssen diese als Anschaffungsnebenkosten auf den Kaufpreis der Beteiligung aktiviert werden. Der „Zeitpunkt der Kaufentscheidung“ ist nicht immer ganz einfach bestimmbar ....