Aktuelles zum Recht auf Vorsteuerabzug bei fehlenden Rechnungsmerkmalen
Juli 2017
Wir hatten Sie bereits in der KI 01/17 über ein für Unternehmer sehr erfreuliches EuGH-Urteil informiert. In diesem Urteil hielt der EuGH fest, dass unzureichende Angaben zum Leistungszeitraum oder zum Leistungsgegenstand auf der Rechnung durch zusätzliche Dokumente oder Unterlagen ergänzt werden können . Sofern der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die allgemeinen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug erfüllt sind (Leistung wurde für das Unternehmen ausgeführt udgl.), darf die Finanzverwaltung einen Vorsteuerabzug daher nicht versagen oder rückwirkend streichen. Der in der Vergangenheit geltend gemachte Vorsteuerabzug kann somit in diesen Fällen bestehen bleiben, auch wenn die ursprüngliche Rechnung nicht...